Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) Farbecht Tattoo & Piercing

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

§1 Leistungen und Einschränkungen

Bei Farbecht Tattoo & Piercing werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Farbecht Tattoo & Piercing. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

§2 Pflichten des Kunden

Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, uns über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behalten wir uns das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Farbecht Tattoo & Piercing kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

§3 Terminabsprache

Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von mindestens 50€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der eingeplanten Dauer des Termins und wird individuell vom Studio / Tätowierer festgelegt.

Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das Verschieben oder Absagen des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 2 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich.